Offenlegung nach Art. 50 EU AI Act

    Wo wir KI einsetzen — und wo nicht

    Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten des EU AI Act bußgeldbewehrt. Wir halten uns daran, wo sie greifen — und an einer Stelle bewusst darüber hinaus. Diese Seite sagt, an welcher.

    Wo wir KI einsetzen

    Illustrationen auf dieser Website

    im Einsatz

    Ein Teil der Bilder auf den Leistungsseiten ist mit generativer KI entstanden. Sie zeigen keine realen Personen und keine realen Ereignisse.

    Kennzeichnung: Sichtbares Kennzeichen am Bild.

    Textentwürfe für Blogbeiträge

    im Einsatz

    Erste Fassungen einzelner Fachbeiträge entstehen KI-gestützt. Jeder Beitrag wird vor der Veröffentlichung fachlich geprüft, überarbeitet und namentlich verantwortet.

    Kennzeichnung: Keine Kennzeichnung — siehe die Erläuterung zum Redaktionsprozess.

    Assistent im Kundenkontakt

    geplant

    Ein Chat-Assistent auf dieser Website ist in Vorbereitung. Er ist derzeit nicht aktiv.

    Kennzeichnung: Vor der Freischaltung: Hinweis bei der ersten Interaktion.

    Telefonassistent

    geplant

    Ein sprachgesteuerter Assistent für die Anrufannahme ist in Vorbereitung. Er ist derzeit nicht aktiv.

    Kennzeichnung: Vor der Freischaltung: Ansage zu Gesprächsbeginn.

    Wie wir kennzeichnen

    Bilder, die mit generativer KI entstanden sind, tragen dieses Kennzeichen:

    Mit KI erzeugt

    Streng genommen müssten wir das nicht. Die Kennzeichnungspflicht des Art. 50 Abs. 4 zielt auf Deepfakes — auf Inhalte also, die reale Personen oder reale Ereignisse zeigen. Unsere Illustrationen tun das nicht; sie zeigen niemanden, den es gibt.

    Wir kennzeichnen sie dennoch. Es kostet nichts, es nimmt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die Grundlage, und es wäre schwer zu erklären, warum ausgerechnet wir hinter dem zurückbleiben, wozu wir unseren Kunden raten.

    Die ab dem 2. Dezember 2026 geforderte maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte trifft die Anbieter der Generatoren, nicht uns als Anwender. Sie ist in unseren Bilddateien deshalb nicht enthalten.

    Warum unsere Texte kein Kennzeichen tragen

    Ein Teil unserer Fachbeiträge entsteht KI-gestützt. Gekennzeichnet sind sie trotzdem nicht — und das ist kein Versäumnis: Art. 50 nimmt Texte aus, die vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft werden und für die jemand die inhaltliche Verantwortung übernimmt.

    Was in so einem Fall fehlt, ist nicht das Kennzeichen, sondern der Nachweis der Prüfung. Deshalb steht sie hier:

    1. 1Der Entwurf entsteht KI-gestützt aus einer Gliederung, die ein Mensch vorgibt.
    2. 2Fachliche Angaben — Fristen, Beträge, technische Aussagen — werden gegen Primär- oder benannte Sekundärquellen geprüft.
    3. 3Der Text wird sprachlich überarbeitet; Passagen ohne Substanz fliegen heraus.
    4. 4Jeder Beitrag erscheint mit namentlicher Verantwortung und Datum.
    5. 5Stellt sich eine Angabe später als falsch heraus, wird der Beitrag korrigiert statt gelöscht.

    KI-Kompetenz nach Art. 4

    Die am häufigsten übersehene Pflicht des AI Act steht nicht in Art. 50, sondern in Art. 4: Wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die damit befassten Personen sie verstehen. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 und trifft nahezu jedes Unternehmen, das KI-Werkzeuge benutzt — auch das kleine.

    Bei uns heißt das konkret:

    • Einweisung vor der ersten Nutzung eines KI-Werkzeugs, mit Datum festgehalten.
    • Feste Regel für vertrauliche Daten: Kundendaten gehen nicht in öffentliche Dienste.
    • Ergebnisse werden vor der Verwendung geprüft — KI liefert Entwürfe, keine Endstände.
    • Jährliche Auffrischung, zusätzlich bei jedem neuen Werkzeug.

    Dieselbe Einweisung bieten wir als Schulung für Ihr Team an.

    Was wir nicht tun

    • Keine Emotionserkennung — weder bei Mitarbeitenden noch bei Besuchern dieser Seite.
    • Kein Social Scoring und keine Bewertung von Personen nach ihrem Verhalten.
    • Keine biometrische Erfassung oder Einordnung.
    • Keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO. Über Angebote und Aufträge entscheiden Menschen.
    • Kein Training fremder Modelle mit Daten unserer Kunden.

    Wenn unsere Assistenten starten

    Chat- und Telefonassistent sind in Vorbereitung und derzeit nicht aktiv. Die Offenlegung nach Art. 50 Abs. 1 steht bereits fest — sie erscheint bei der ersten Interaktion, nicht im Kleingedruckten:

    Guten Tag, hier spricht der KI-Assistent von [Firma]. Ich nehme Ihr Anliegen auf und leite es weiter. Wenn Sie lieber mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen möchten, sagen Sie einfach „Mitarbeiter".

    Zu Beginn des Gesprächs, vor der ersten Frage an den Anrufer.

    Ansprechpartner und Stand

    Verantwortlich

    BummelTech IT-Beratung
    Marienstraße 64, 40764 Langenfeld
    info@bummeltech.de
    02173 1627748

    Stand der Angaben

    Herangezogene Quellen

    • · Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act)
    • · Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744 (28.07.2026)
    • · Zusammenfassungen von IHK, Fachpresse und Beratungshäusern (Stand 02.08.2026)

    Die Rechtslage entwickelt sich weiter. Fällt Ihnen auf dieser Seite eine Angabe auf, die nicht mehr stimmt, schreiben Sie uns — wir korrigieren sie.

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